AGB

    

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teilnahmebedingungen Angebote Parc Ela

Mai 2024, Tiefencastel  I  Verein Parc Ela, Stradung 11, 7450 Tiefencastel

Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen dem Verein Parc Ela und den Teilnehmenden der Angebote des Parc Ela. Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Leistungen, welche der Verein Parc Ela als Organisator im Rahmen der buchbaren Angebote anbietet. Administration und Koordination des Angebotes erfolgen durch den Verein Parc Ela, nachfolgend VPE genannt.

Gültigkeit

Der Vertrag mit VPE kommt mit der vorbehaltlosen Annahme bzw. mit der Anmeldung zu einem Angebot zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam.

Teilnahmevoraussetzung

Die Teilnahmevoraussetzungen (z. B. erforderliche Bekleidung / Ausrüstung, etc.) sind in den Ausschreibungen auf der Webseite www.parc-ela.ch angegeben. Mit der Anmeldung erklärt der:die Teilnehmer:in, die Teilnahmevoraussetzungen zu kennen und bestätigt vorbehaltlos, diese zu erfüllen.

Anmeldung

Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der einzelnen Aktivitäten gemäss der Ausschreibung auf der Website. Nach Anmeldeschluss können keine Reservationen mehr getätigt werden. Die Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Preise / Bezahlung

Die entsprechenden Preise der buchbaren Angebote finden Sie in der Ausschreibung beschrieben auf www.parc-ela.ch. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.

Die Preise für Natureinsätze und Gruppen auf der Website verstehen sich als Richtpreise. Jedes dieser Angebote wird den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Teilnehmenden angepasst und entsprechend offeriert.

Durch die Anmeldung bei öffentlichen Angeboten wird eine Rechnung ausgelöst, welche mind. 3 Tage vor der Durchführung des Angebotes bezahlt werden muss.

Die Kosten für Gruppenangebote werden im Anschluss an die Durchführung in Rechnung gestellt.

Gruppenbuchungen

Die buchbaren Angebote des VPE sind für Gruppen auch individuell buchbar. Eine Gruppenbuchung ist ab 6 Personen möglich.

Wenn nichts anderes vereinbart wird, übernimmt die Gruppe sämtliche Kosten für die gebuchte Leistung, Anfahrt, Unterkunft, Verpflegung sowie Aktivitäten ausserhalb des Anlasses.

Treffpunkt

Der genaue Treffpunkt für die Aktivitäten kann der Ausschreibung entnommen werden. Bitte erscheinen Sie pünktlich und startklar beim jeweiligen Treffpunkt. Im Falle einer Verspätung kann der:die Guide oder der Leistungsträger nicht auf angemeldete Teilnehmende warten.

Abmeldung / No-Shows

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung verbindlich ist. Im Verhinderungsfall ist eine Abmeldung bis spätestens zum Anmeldeschluss der Aktivität zwingend erforderlich (telefonisch unter +41 (0)81 508 01 12  oder per E-Mail an info@parc-ela.ch). Dadurch haben andere Gäste die Möglichkeit, sich für die Aktivität anzumelden.

Die bei der Anmeldung geleistete Anmeldegebühr wird weder bei einer rechtzeitigen Abmeldung, verspäteten Abmeldung noch bei sogenannten «No-Shows» zurückerstattet.

Es gelten nachfolgende Rücktrittsbedingungen für öffentliche Angebote:

  • bis 7 Tage vor Durchführung verrechnen wir keine Stornogebühr
  • unter 7 Tage oder bei Nichterscheinen verrechnen wir die vollen Teilnahmegebühren

Es gelten nachfolgende Rücktrittsbedingungen für Gruppen-Angebote:

  • ab 14 Tage vor Anreise werden der Gruppe 50 % der Kosten verrechnet
  • unter 6 Tage oder Nichterscheinen verrechnen wir der Gesamtbeitrag

Es gelten nachfolgende Rücktrittsbedingungen für Natureinsätze:

  • bis 31 Tage vor Anreise kostenlos
  • bis 15 Tage vor Anreise wird der Gruppe eine Pauschale von
    CHF 200.00 für die Umtriebe des Vereins Parc Ela in Rechnung gestellt
  • unter 14 Tag vor Anreise wird der Gruppe eine Pauschale von
    CHF 1000.00 für die Umtriebe des Vereins Parc Ela in Rechnung gestellt

Absage einzelner Angebote

Wird eine Aktivität durch den Leistungsträger oder den Verein zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt, erfolgt eine Gutschrift der Kosten für die mögliche Teilnahme an einem anderen Angebot im selben Jahr.

Kann ein Angebot infolge höherer Gewalt (Wetterbedingungen, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, etc.) nicht durchgeführt werden, wird dieses ersatzlos gestrichen. Die Kosten werden zurückerstattet.

Bei ungenügender Teilnehmendenzahl kann eine Durchführung abgesagt werden. Bei grosser Nachfrage kann ein zusätzliches Angebot zu einem späteren Zeitpunkt angeboten werden. In beiden Fällen werden Sie rechtzeitig informiert.

Barrierefreie Aktivitäten

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Infostelle Parc Ela (telefonisch unter +41 (0)81 508 01 12 oder per E-Mail an info@parc-ela.ch).

Bildrechte

Die Leistungsträger und VPE behalten sich das Recht vor, Bild- und Videomaterial, welches im Rahmen der Angebote von den Guides oder Mitarbeitenden des VPE aufgenommen wurde, für Printprodukte, Website und Bildergalerie zu verwenden. Auf dem Bildmaterial (Foto und / oder Bewegtbild) können teilnehmende Personen erkennbar sein. Mit der Anmeldung zu einem Angebot erklären sich die Teilnehmenden mit der entschädigungsfreien Nutzung dieses Bildmaterials einverstanden.

Persönliche Daten

Wir legen Wert auf Datenschutz und sind bestrebt, alle bestehenden rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Ihre Privatsphäre zu erfüllen. Für die Anmeldung werden persönliche Daten erfasst. Diese Daten werden lediglich für die Anmeldung, Abmeldung oder Angelegenheiten in Bezug auf das spezifische Angebot (z. B. Qualitätsumfrage) verwendet. Die Daten werden weder für Marketingzwecke verwendet noch an Dritte weitergegeben.

Änderungen im Angebot

Die Angebote finden meistens in der Natur statt. Insbesondere die Witterung als wesentlicher Faktor, ob ein Angebot stattfinden kann oder nicht, kann nicht beeinflusst werden. Über die Durchführung des Angebotes oder allenfalls eine Programmänderung wird spätestens 48 Stunden vor Beginn entschieden. Im Fall einer ersatzlosen Absage wird der Preis zurückerstattet (siehe Punkt Absage einzelner Angebote). Wird das Angebot umgestellt, aber im offerierten Umfang durchgeführt, wird der volle Preis behalten. Bei Änderungen mit weniger Leistungen oder verkürzter Dauer wird ein angemessener Preisnachlass gewährt. Die Höhe legt der VPE oder der Leistungsträger abschliessend fest.

Haftungsausschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für direkte und indirekte Schäden. Für jedes Angebot gelten zudem die individuellen Geschäfts- und Haftungsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers.

Versicherung

Der persönliche Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden. Schäden an Drittpersonen / Sachen laufen über die persönliche Haftpflichtversicherung der Teilnehmenden.

Sicherheit für Natureinsätze

VPE erstellt ein Sicherheitskonzept für jede Durchführung. Ein Notfallrucksack sowie ein Notfallblatt sind am Durchführungsort vorhanden. Vor Ort ist die Leitungsperson des VPE verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheit, ihrer Anweisung ist Folge zu leisten. Diese ist befugt, die Durchführung abzubrechen, wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Allfällige Krankheiten und / oder Allergien von Teilnehmenden, welche im Rahmen der Durchführung von Relevanz sein könnten (z. B. Lebensmittel-Unverträglichkeiten, Heuschnupfen, Verhaltensauffälligkeiten etc.) sind dem VPE vor Beginn oder spätestens beim Start der Durchführung anzugeben.

Ausrüstung

In den Ausschreibungen wird jeweils detailliert erwähnt, was bei der Ausrüstung zu beachten ist. Wir empfehlen sämtlichen Teilnehmenden dem Gelände und Witterungsbedingungen gerechte Schuhe und Kleidung zu tragen. Ganz allgemein ist robuste Outdoorbekleidung, welche auch schmutzig werden darf, empfehlenswert.

Zur Vermeidung von unnötigem Abfall bitten wir jede Teilnehmende Person, einen Rucksack und eine Getränkeflasche mitzunehmen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit Angeboten zwischen Teilnehmenden und den Leistungsträgern sowie VPE ist Schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen. Gerichtsstand ist der Sitz der Unternehmung (Tiefencastel).