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Verhaltenstipps im Sommer
Markierte Wege
Wer auf markierten Wegen bleibt, schont die Vegetation und gewährt Wildtieren ihre Ruhe.
Schutzgebiete
Respektieren Sie die Schutzvorschriften in den ausgewiesenen Schutzgebieten, insbesondere in den Wildruhezonen und im Jagdbanngebiet Piz Ela.
Pflanzen
Alpenblumen sind auf Fotos viel schöner als verwelkt im Rucksack. Geschützte Arten sind tabu, das Pflücken ist verboten.
Vor allem Wildpflanzen wie Iva, Gelber Enzian und Heidelbeere sind sehr beliebt für die Herstellung von Kräutertees, Schnäpsen oder als schmackhaftes Dessert. Solange einige Regeln beachtet werden (wie z. B. das Sammeln von kleinen Mengen, keine Rote-Liste-Arten oder das Einholen einer Bewilligung für das Sammeln zu Erwerbszwecken), steht dem Sammeln jedoch nichts im Wege.
Littering – Abfall und Wildtiere
Littering bezeichnet das achtlose Liegenlassen oder Wegwerfen von Abfall. Plastik, Metall oder Zigarettenstummel bleiben jahrelang in der Natur liegen, wenn man sie nicht einsammelt. Abfälle sind gefährlich für Tiere und schädlich für die Natur. Bitte lassen Sie Ihren Abfall nicht in der Natur zurück. Wildtiere bitte nicht füttern!
Mehr Infos: Infoplattform Grossraubtiere
Wiesen und Weiden
Gehen Sie nicht über ungemähte Wiesen und schliessen Sie Weidegatter oder Zäune hinter sich.
Mutterkühe und Herdenschutzhunde
Halten Sie Distanz. Bleiben Sie gegenüber Herdenschutzhunden und Mutterkühen ruhig und berühren Sie die Tiere nicht. Steigen Sie vom Bike ab - schieben Sie dieses. Nehmen Sie Ihren eigenen Hund an die Leine und lassen Sie ihn im Notfall los. Warten Sie, bis die Tiere merken, dass Sie keine Gefahr für die Herde darstellen. Detaillierte Infobroschüren erhalten Sie bei unseren Gästeinformationsstellen. Bei untenstehenden Links finden Sie Hinweise, wie Sie sich bei einer Begegnung richtig verhalten können und wo die betreffenden Alpen liegen.
Alpen mit Herdenschutzhunden:
- Schafalp Val Tuors (Bergün)
- Oberhalb der Alp Flix (Sur)
- Alp Muchetta (Bergün)
Richtiges Verhalten gegenüber Herdenschutzhunden
Übersichtskarte Herdenschutz Schweiz
Vorsicht beim Queren von Alpweiden mit Mutterkühen
Infomaterial Herdenschutzhunde und Tourismus
Campieren und Biwakieren im Parc Ela
In den folgenden Schutzgebieten ist freies Campieren ausdrücklich verboten oder aufgrund von Betretungsverboten nicht möglich:
- Eidgenössische Jagdbanngebiete (Wildschutzgebiete)
- Naturschutzgebiete
- Wildruhezonen (während der Schutzzeit)
Das freie Campieren auf Gemeindegebiet ist verboten. Bei Privatgrundstücken muss der Eigentümer um Erlaubnis gefragt werden.
Der Verein Parc Ela unterstützt freies Campieren und Biwakieren in der Natur nicht. Weitere Infos zur rechtlichen Situation in der Schweiz gibt es hier: